About Driving School

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Zweiradführerschein

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Auf zwei Reifen

Sicher im Straßenverkehr

Motorradfahren ist eine außergewöhnliche und dynamische Fortbewegung. Du erfährst Schräglage und spürst den Fahrtwind. Ein Lebensgefühl, das dich nicht mehr loslässt.

Folgende Führerscheinklassen bieten wir im Bereich Zweirad an:

Führerscheinklasse A1

Bis zum Alter von 24 Jahren zu warten, um endlich Motorrad fahren zu dürfen ist lang. Wir haben eine Lösung für dich: den Führerschein A1, mit dem du bereits mit 16 Jahren ein Leichtkraftrad mit 125 cm³ Hubraum fahren darfst.
Info
  • ab 16 Jahre
  • Leichtkrafträder (mit Beiwagen) bis maximal 125 cm³ Hubraum und einer Nutzleistung von maximal 11 kW

  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ Hubraum und/oder einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie einer Nutzleistung von mehr als 15 kW

  • zwei-, drei- und vierrädrige Krafträder (mit Beiwagen) mit einer maximalen Nutzleistung von 4 kW und/oder bis maximal 50 cm³ Hubraum und/oder 45 km/h Höchstgeschwindigkeit (Motorrollerführerschein, Klasse AM)

Theoretische Ausbildung
  • bei Ersterteilung 12 x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten
  • bei Erweiterung genügen 6x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Stoff
Praktische Ausbildung
  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

  • Pflichtstunden, das sind insgesamt 12 Sonderfahrstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:

    • 5 Stunden á 45 Minuten Landstraße
    • 4 Stunden á 45 Minuten Autobahn
    • 3 Stunden á 45 Minuten Nacht oder Dämmerung
  • Die Gesamtanzahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt.

Honda CB 125 R
Gut zu wissen
  • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen

  • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen

  • Dauer mindestens 70 Minuten (seit 01.01.2021)

  • Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraße

Mindestalter 16 Jahre. Mit der Ausbildung kannst du etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters beginnen. Die theoretische Prüfung darfst du frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag ablegen.

Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich.

Diese Unterlagen und Nachweise musst du dem Straßenverkehrsamt beim Antrag für die Fahrerlaubnis vorlegen: biometrisches Passbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort deiner Geburt. (Weitere Informationen: Weg zum Führerschein)

Der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ist nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse.

Führerscheinklasse A2

Du willst mit 18 schon Motorradfahren? Mit dem Führerschein A2 kannst du das. Großer Vorteil: Zwei Jahre später darfst du deinen Führerschein A2 zum Führerschein Klasse A erweitern – ohne weiteren Unterricht.
Info
  • ab 18 Jahre
  • Krafträder mit Beiwagen mit einer maximalen Nutzleistung von 35 kW

  • Leichtkrafträder mit Beiwagen bis maximal 125 cm³ Hubraum und einer Nutzleistung von maximal 11 kW (Klasse A1)

  • zwei-, drei- und vierrädrige Krafträder mit Beiwagen mit einer maximalen Nutzleistung von 4 kW und/oder bis maximal 50 cm³ Hubraum und/oder 45 km/h Höchstgeschwindigkeit (Motorrollerführerschein, Klasse AM)

Theoretische Ausbildung
  • bei Ersterteilung 12 x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten
  • bei Erweiterung genügen 6x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Stoff
  • Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung
  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

  • Pflichtstunden, das sind insgesamt 12 Sonderfahrstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:

    • 5 Überlandfahrten (je 45 Minuten)
    • 4 Autobahnfahrten (je 45 Minuten)
    • 3 Nachtfahrten (je 45 Minuten)
  • Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 kein Praxis-Unterricht vorgeschrieben. Bevor er dich zur Prüfung vorstellt, muss sich dein Fahrlehrer davon jedoch überzeugen, dass du die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
  • Besitzt du die Klasse A1 weniger als zwei Jahren, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
    • 3 Überlandfahrten (je 45 Minuten)
    • 2 Autobahnfahrten (je 45 Minuten)
    • 1 Nachtfahrten (je 45 Minuten)
  • Die Gesamtanzahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt.
Honda CMX 500 Rebel
Gut zu wissen
  • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen

  • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen

  • bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 entfällt die Theorieprüfung.

  • Dauer mindestens 60 Minuten

  • Dauer bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 mindestens 40 Minuten

  • Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraße

  • Bei der Erweiterung von A1 auf A2 darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der Klasse A1 abgelegt werden.

Mindestalter 18 Jahre. Mit der Ausbildung kannst du etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters beginnen. Die theoretische Prüfung darfst du frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag ablegen.

Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich.

Diese Unterlagen und Nachweise musst du dem Straßenverkehrsamt beim Antrag für die Fahrerlaubnis vorlegen: biometrisches Passbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort deiner Geburt. (Weitere Informationen: Weg zum Führerschein)

Der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ist nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

Zur Verlängerung deines Führerscheins benötigst du lediglich ein Passbild.

Führerscheinklasse A

Du hast Lust auf eine Motorradtour mit Ausflügen durch die schönsten Landschaften, aber noch keinen Führerschein!? Steig auf und beginne bei uns eine Ausbildung zum Motorradführerschein Klasse A.
Info
  • Du musst mindestens 24 Jahre alt sein, um fahren zu dürfen. Wenn du die Klasse A2 mindestens zwei Jahre besitzt, musst du mindestens 20 Jahre alt sein.

  • Willst du lediglich ein dreirädriges Kraftfahrzeug mit einer Nutzleistung von mehr als 15 kW fahren, musst du mindestens 21 Jahre alt sein.

  • Krafträder (mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm³ Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorradführerschein)

  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Nutzleistung von mehr als 15 kW

  •  Krafträder (mit Beiwagen) mit einer maximalen Nutzleistung von 35 kW (Klasse A2)
  • Leichtkrafträder mit Beiwagen bis maximal 125 cm³ Hubraum und einer Nutzleistung von maximal 11 kW (Klasse A1)

  • zwei-, drei- und vierrädrige Krafträder mit Beiwagen mit einer maximalen Nutzleistung von 4 kW und/oder bis maximal 50 cm³ Hubraum und/oder 45 km/h Höchstgeschwindigkeit (Motorrollerführerschein, Klasse AM)

Theoretische Ausbildung
  • bei Ersterteilung 12 x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten
  • bei Erweiterung genügen 6x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Stoff
  • Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung
  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

  • Pflichtstunden, das sind insgesamt 12 Sonderfahrstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:

    • 5 Überlandfahrten (je 45 Minuten)
    • 4 Autobahnfahrten (je 45 Minuten)
    • 3 Nachtfahrten (je 45 Minuten)
  • Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kein Praxis-Unterricht vorgeschrieben. Bevor er dich zur Prüfung vorstellt, muss sich dein Fahrlehrer jedoch davon überzeugen, dass du die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
  • Besitzt du die Klasse A2 weniger als zwei Jahren oder willst von A1 direkt zu A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
    • 3 Fahrstunden (je 45 Minuten) Überland
    • 2 Fahrstunden (je 45 Minuten) Autobahn

    • 1 Fahrstunde (45 Minuten) bei Dunkelheit

  • Die Gesamtanzahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt.
Kawasaki Z650
Gut zu wissen
  • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen
  • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 entfällt die Theorieprüfung.
  • Dauer mindestens 60 Minuten

  • Dauer bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 mindestens 40 Minuten

  • Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraße

  • Bei der Erweiterung von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der Klasse A2 abgelegt werden.

Du musst mindestens 24 Jahre alt sein, um fahren zu dürfen. Wenn du die Klasse A2 mindestens zwei Jahre besitzt, musst du mindestens 20 Jahre alt sein.

Mit der Ausbildung kannst du etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters beginnen. Die theoretische Prüfung darfst du frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag ablegen.

Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich.

Diese Unterlagen und Nachweise musst du dem Straßenverkehrsamt beim Antrag für die Fahrerlaubnis vorlegen: biometrisches Passbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort deiner Geburt. (Weitere Informationen: Weg zum Führerschein)

Der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ist nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

Zur Verlängerung deines Führerscheins benötigst du lediglich ein Passbild.

Führerscheinklasse AM

Endlich mobil zu sein und ohne großen Aufwand von A nach B zu gelangen bedeutet ein Stück Lebensqualität und Unabhängigkeit. Deswegen kannst du bei uns natürlich auch deinen Führerschein für Motorroller, den sogenannten Führerschein Klasse AM machen. Damit bist du schon im Alter von 15 Jahren in der Lage, alleine auf der Straße unterwegs zu sein.
Info
  • ab 15 Jahre
  • zwei-, drei- und vierrädrige Krafträder mit Beiwagen mit einer maximalen Nutzleistung von 4 kW und/oder bis maximal 50 cm³ Hubraum und/oder 45 km/h Höchstgeschwindigkeit (Motorrollerführerschein)

  • Ausnahme gemäß Fahrerlaubnisverordnung § 76: Zweirädrige Krafträder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Krafträder bis maximal 50 cm³ Hubraum und/oder 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)

Theoretische Ausbildung
  • bei Ersterteilung 12 x Grundstoff und 2 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten
  • Bei Erweiterung 6 Doppelstunden

Praktische Ausbildung
  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

  • Die Gesamtanzahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt.

Gut zu wissen
  • Bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen

  • Bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen

  • Dauer mindestens 45 Minuten

  • Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften

Mit der Ausbildung kannst du etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters beginnen. Die theoretische Prüfung darfst du frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag ablegen.

Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich.

Diese Unterlagen und Nachweise musst du dem Straßenverkehrsamt beim Antrag für die Fahrerlaubnis vorlegen: biometrisches Passbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort deiner Geburt. (Weitere Informationen: Weg zum Führerschein)

Der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ist nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

Zur Verlängerung deines Führerscheins benötigst du lediglich ein Passbild.

Führerscheinklasse B196

Motorradfahren mit einem PKW Führerschein. Das geht mit der Klasse B196. Klasse B mit Schlüsselzahl „196“ – Fahrerschulung für das Fahren eines A1 Fahrzeugs mit der Klasse B
Info

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens 9 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • spezielle Fahrerschulung für das Führen von Kraftädern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV
Theoretische Ausbildung
  • 4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten – Zweirad Zusatzstoff

Praktische Ausbildung
  • 5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten

Yamaha NMAX 125
  • Keine Prüfung erforderlich
  • Keine Prüfung erforderlich
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