Sicher im Straßenverkehr
Motorradfahren ist eine außergewöhnliche und dynamische Fortbewegung. Du erfährst Schräglage und spürst den Fahrtwind. Ein Lebensgefühl, das dich nicht mehr loslässt.
Folgende Führerscheinklassen bieten wir im Bereich Zweirad an:
Führerscheinklasse A1
- ab 16 Jahre
Leichtkrafträder (mit Beiwagen) bis maximal 125 cm³ Hubraum und einer Nutzleistung von maximal 11 kW
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ Hubraum und/oder einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie einer Nutzleistung von mehr als 15 kW
zwei-, drei- und vierrädrige Krafträder (mit Beiwagen) mit einer maximalen Nutzleistung von 4 kW und/oder bis maximal 50 cm³ Hubraum und/oder 45 km/h Höchstgeschwindigkeit (Motorrollerführerschein, Klasse AM)
- bei Ersterteilung 12 x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten
- bei Erweiterung genügen 6x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Stoff
-
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
-
Pflichtstunden, das sind insgesamt 12 Sonderfahrstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:
- 5 Stunden á 45 Minuten Landstraße
- 4 Stunden á 45 Minuten Autobahn
- 3 Stunden á 45 Minuten Nacht oder Dämmerung
Die Gesamtanzahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt.
bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen
bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen
Dauer mindestens 70 Minuten (seit 01.01.2021)
Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraße
Mindestalter 16 Jahre. Mit der Ausbildung kannst du etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters beginnen. Die theoretische Prüfung darfst du frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag ablegen.
Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich.
Diese Unterlagen und Nachweise musst du dem Straßenverkehrsamt beim Antrag für die Fahrerlaubnis vorlegen: biometrisches Passbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort deiner Geburt. (Weitere Informationen: Weg zum Führerschein)
Der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ist nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse.
Führerscheinklasse A2
- ab 18 Jahre
Krafträder mit Beiwagen mit einer maximalen Nutzleistung von 35 kW
Leichtkrafträder mit Beiwagen bis maximal 125 cm³ Hubraum und einer Nutzleistung von maximal 11 kW (Klasse A1)
zwei-, drei- und vierrädrige Krafträder mit Beiwagen mit einer maximalen Nutzleistung von 4 kW und/oder bis maximal 50 cm³ Hubraum und/oder 45 km/h Höchstgeschwindigkeit (Motorrollerführerschein, Klasse AM)
- bei Ersterteilung 12 x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten
- bei Erweiterung genügen 6x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Stoff
Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.
-
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
-
Pflichtstunden, das sind insgesamt 12 Sonderfahrstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:
- 5 Überlandfahrten (je 45 Minuten)
- 4 Autobahnfahrten (je 45 Minuten)
- 3 Nachtfahrten (je 45 Minuten)
- Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 kein Praxis-Unterricht vorgeschrieben. Bevor er dich zur Prüfung vorstellt, muss sich dein Fahrlehrer davon jedoch überzeugen, dass du die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
- Besitzt du die Klasse A1 weniger als zwei Jahren, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
- 3 Überlandfahrten (je 45 Minuten)
- 2 Autobahnfahrten (je 45 Minuten)
- 1 Nachtfahrten (je 45 Minuten)
- Die Gesamtanzahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt.
bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen
bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen
bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 entfällt die Theorieprüfung.
Dauer mindestens 60 Minuten
Dauer bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 mindestens 40 Minuten
Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraße
Bei der Erweiterung von A1 auf A2 darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der Klasse A1 abgelegt werden.
Mindestalter 18 Jahre. Mit der Ausbildung kannst du etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters beginnen. Die theoretische Prüfung darfst du frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag ablegen.
Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich.
Diese Unterlagen und Nachweise musst du dem Straßenverkehrsamt beim Antrag für die Fahrerlaubnis vorlegen: biometrisches Passbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort deiner Geburt. (Weitere Informationen: Weg zum Führerschein)
Der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ist nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
Zur Verlängerung deines Führerscheins benötigst du lediglich ein Passbild.
Führerscheinklasse A
Du musst mindestens 24 Jahre alt sein, um fahren zu dürfen. Wenn du die Klasse A2 mindestens zwei Jahre besitzt, musst du mindestens 20 Jahre alt sein.
Willst du lediglich ein dreirädriges Kraftfahrzeug mit einer Nutzleistung von mehr als 15 kW fahren, musst du mindestens 21 Jahre alt sein.
Krafträder (mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm³ Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorradführerschein)
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Nutzleistung von mehr als 15 kW
- Krafträder (mit Beiwagen) mit einer maximalen Nutzleistung von 35 kW (Klasse A2)
Leichtkrafträder mit Beiwagen bis maximal 125 cm³ Hubraum und einer Nutzleistung von maximal 11 kW (Klasse A1)
zwei-, drei- und vierrädrige Krafträder mit Beiwagen mit einer maximalen Nutzleistung von 4 kW und/oder bis maximal 50 cm³ Hubraum und/oder 45 km/h Höchstgeschwindigkeit (Motorrollerführerschein, Klasse AM)
- bei Ersterteilung 12 x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten
- bei Erweiterung genügen 6x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Stoff
Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Pflichtstunden, das sind insgesamt 12 Sonderfahrstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:
- 5 Überlandfahrten (je 45 Minuten)
- 4 Autobahnfahrten (je 45 Minuten)
- 3 Nachtfahrten (je 45 Minuten)
- Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kein Praxis-Unterricht vorgeschrieben. Bevor er dich zur Prüfung vorstellt, muss sich dein Fahrlehrer jedoch davon überzeugen, dass du die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
- Besitzt du die Klasse A2 weniger als zwei Jahren oder willst von A1 direkt zu A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
- 3 Fahrstunden (je 45 Minuten) Überland
2 Fahrstunden (je 45 Minuten) Autobahn
1 Fahrstunde (45 Minuten) bei Dunkelheit
- Die Gesamtanzahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt.
- bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen
- bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 entfällt die Theorieprüfung.
Dauer mindestens 60 Minuten
Dauer bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 mindestens 40 Minuten
Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraße
Bei der Erweiterung von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der Klasse A2 abgelegt werden.
Du musst mindestens 24 Jahre alt sein, um fahren zu dürfen. Wenn du die Klasse A2 mindestens zwei Jahre besitzt, musst du mindestens 20 Jahre alt sein.
Mit der Ausbildung kannst du etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters beginnen. Die theoretische Prüfung darfst du frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag ablegen.
Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich.
Diese Unterlagen und Nachweise musst du dem Straßenverkehrsamt beim Antrag für die Fahrerlaubnis vorlegen: biometrisches Passbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort deiner Geburt. (Weitere Informationen: Weg zum Führerschein)
Der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ist nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
Zur Verlängerung deines Führerscheins benötigst du lediglich ein Passbild.
Führerscheinklasse AM
- ab 15 Jahre
zwei-, drei- und vierrädrige Krafträder mit Beiwagen mit einer maximalen Nutzleistung von 4 kW und/oder bis maximal 50 cm³ Hubraum und/oder 45 km/h Höchstgeschwindigkeit (Motorrollerführerschein)
- Ausnahme gemäß Fahrerlaubnisverordnung § 76: Zweirädrige Krafträder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Krafträder bis maximal 50 cm³ Hubraum und/oder 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
- bei Ersterteilung 12 x Grundstoff und 2 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten
Bei Erweiterung 6 Doppelstunden
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Die Gesamtanzahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt.
Bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen
Bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen
Dauer mindestens 45 Minuten
Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften
Mit der Ausbildung kannst du etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters beginnen. Die theoretische Prüfung darfst du frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag ablegen.
Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich.
Diese Unterlagen und Nachweise musst du dem Straßenverkehrsamt beim Antrag für die Fahrerlaubnis vorlegen: biometrisches Passbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort deiner Geburt. (Weitere Informationen: Weg zum Führerschein)
Der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ist nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
Zur Verlängerung deines Führerscheins benötigst du lediglich ein Passbild.
Führerscheinklasse B196
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens 9 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.
- Mindestalter: 25 Jahre
- Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- spezielle Fahrerschulung für das Führen von Kraftädern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV
4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten – Zweirad Zusatzstoff
5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten
- Keine Prüfung erforderlich
- Keine Prüfung erforderlich