Selber Autofahren
Du kannst es kaum erwarten, deinen eigenen Führerschein in den Händen zu halten und so richtig durchzustarten? Endlich selbst hinterm Steuer statt nur auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Dann bist du bei uns genau richtig! Wir bringen dich auf die Überholspur und machen dich in kürzester Zeit fit für die Fahrprüfung.
Folgende Führerscheinklassen bieten wir für PKW an:
Führerscheinklasse B
- direkter Erwerb
- ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
- Klasse AM inbegriffen (Roller, Mopeds und Mofas)
- Klasse L inbegriffen (land- und forstwirtschaftliche Maschinen mit einer Leistung von max. 40 km/h)
- Mit dem Führerschein der Klasse B darfst du in erster Linie Autos mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t fahren. Das steuern von Fahrzeugen mit Anhängern ist mit dem ganz normalen Pkw-Führerschein jedoch auch erlaubt. Allerdings darf der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreiten. Eine Ausnahme gilt, wenn der gesamte Lastzug nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse hat. Für schwerere Anhänger braucht man einen Anhängerführerschein der Klasse BE oder B96.
12 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff
2 Doppelstunden (je 90 Minuten) Zusatzstoff
Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden ist individuell, weil die Pflichtstunden in der Regel nicht ausreichen, um fahren zu lernen. Es ist allerdings bei jedem Fahrschüler ganz unterschiedlich, wie viele Fahrstunden er insgesamt braucht, um sicher genug für die Prüfung zu sein.
Pflichtstunden, das sind insgesamt 12 Sonderfahrstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:
5 Überlandfahrten (je 45 Minuten)
4 Autobahnfahrten (je 45 Minuten)
3 Nachtfahrten (je 45 Minuten)
Wenn du alle Pflichtstunden absolviert und genug geübt hast, wird es Zeit für die Prüfungen. Vorher sollten aber natürlich sowohl du als auch dein Fahrlehrer sicher sein, dass du gut genug vorbereitet bist, um zu bestehen. Dann kann der Fahrlehrer dich zur Prüfung anmelden.
Die Theorieprüfung für den Führerschein der Klasse B besteht aus 30 Fragen (20x Grundstoff und 10x klassenspezifischer Stoff). Dazu gehören u. a. auch Videofragen, die du beantworten musst. Die Themen der Fragen erstrecken sich von den Vorfahrtsregeln über die Bedeutung der Verkehrsschilder bis hin zum verantwortungsvollen Verhalten als Autofahrer. Alle diese Themen hast du aber natürlich vorher im Theorieunterricht ausführlich durchgenommen und gelernt.
Zugelassene Prüfungssprachen: – Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch, Türkisch
Bevor du zur praktischen Prüfung gehen kannst, musst du allerdings die Theorieprüfung bestanden haben. Außerdem musst du natürlich die genannten Pflichtstunden abgeleistet haben. Sobald du und dein Fahrlehrer dann von deinem Können überzeugt sind, kannst du zur praktischen Prüfung angemeldet werden.
- Frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag möglich
- Prüfungsdauer mind. 55 Minuten
- gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung über bestandenen Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
Zur Verlängerung deines Führerscheins benötigst du lediglich ein Passbild.
Führerscheinklasse B197
Seit 01.04.2021 könnt ihr die Fahrerlaubnisprüfung B oder B17 auch auf Automatikfahrzeugen absolvieren, ohne dass ihr später Einschränkungen bei der Fahrzeugwahl habt. Automatik oder Schaltgetriebe, beides ist dann möglich.
Bei der Antragstellung gebt ihr an, dass es eine Automatikausbildung bzw. eine Automatikprüfung sein soll. Ihr bekommt dann eine Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen, was wie bisher bedeutet, dass nur Automatikfahrzeuge gefahren werden dürfen.
Neu ist jetzt die Fahrerschulung B197. Es sind 10 Fahrstunden und eine 15 minütige „Prüfungsfahrt“ mit eurem Fahrlehrer fällig, die gerne auch in die laufende Fahrausbildung integriert sein können. Final bekommt ihr dann eine Teilnahmebescheinigung für die Fahrerschulung B197 zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Es wird eine weitere Schlüsselzahl (197) zur Fahrerlaubnis der Klasse B eingetragen. Jetzt dürft ihr auch wieder ganz regulär Schaltgetriebe fahren. Laut BMVI werden ca. 50% diese Regelung nutzen, „stressreduziert“ durch die Fahrprüfung.
- Fahrerschulung, keine neue Fahrerlaubnis
- Mindestens 10 Übungsstunden auf Schaltgetriebe
- kann während oder nach der FE Ausbildung absolviert werden
- nur eine mindestens 15 minütige „Prüfung“ mit eurem Fahrlehrer
- Keine praktische Fahrprüfung mit TÜV Prüfern
- evtl. Einschränkungen bei weiterführenden Fahrerlaubnisklassen (da beraten wir euch gerne)
12 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff
2 Doppelstunden (je 90 Minuten) Zusatzstoff
Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden ist individuell, weil die Pflichtstunden in der Regel nicht ausreichen, um fahren zu lernen. Es ist allerdings bei jedem Fahrschüler ganz unterschiedlich, wie viele Fahrstunden er insgesamt braucht, um sicher genug für die Prüfung zu sein.
Pflichtstunden, das sind insgesamt 12 Sonderfahrstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:
5 Überlandfahrten (je 45 Minuten)
4 Autobahnfahrten (je 45 Minuten)
3 Nachtfahrten (je 45 Minuten)
Wenn du alle Pflichtstunden absolviert und genug geübt hast, wird es Zeit für die Prüfungen. Vorher sollten aber natürlich sowohl du als auch dein Fahrlehrer sicher sein, dass du gut genug vorbereitet bist, um zu bestehen. Dann kann der Fahrlehrer dich zur Prüfung anmelden.
Die Theorieprüfung für den Führerschein der Klasse B besteht aus 30 Fragen (20x Grundstoff und 10x klassenspezifischer Stoff). Dazu gehören u. a. auch Videofragen, die du beantworten musst. Die Themen der Fragen erstrecken sich von den Vorfahrtsregeln über die Bedeutung der Verkehrsschilder bis hin zum verantwortungsvollen Verhalten als Autofahrer. Alle diese Themen hast du aber natürlich vorher im Theorieunterricht ausführlich durchgenommen und gelernt.
Zugelassene Prüfungssprachen: – Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch, Türkisch
Bevor du zur praktischen Prüfung gehen kannst, musst du allerdings die Theorieprüfung bestanden haben. Außerdem musst du natürlich die genannten Pflichtstunden abgeleistet haben. Sobald du und dein Fahrlehrer dann von deinem Können überzeugt sind, kannst du zur praktischen Prüfung angemeldet werden.
- Frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag möglich
- Prüfungsdauer mind. 55 Minuten
- gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung über bestandenen Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
Zur Verlängerung deines Führerscheins benötigst du lediglich ein Passbild.
Führerscheinklasse BF17
Führerschein mit 17 – früher geht´s nicht
Der frühe Vogel fährt das Auto. Oder wie war das gleich? Du möchtest deinen PKW-Führerschein so früh wie möglich beginnen? Und bereits mit 17 Jahren begleitet Auto fahren? Durch den Führerschein mit 17 wird das möglich. Als 17-Jähriger, der die Fahrprüfung bestanden hat, darfst du mit dem BF17-Führerschein Auto fahren. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.
Hast du deinen Führerschein mit 17 erworben, darfst du bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren.
Für den Führerschein Klasse BF17 musst einen Antrag auf begleitetes Fahren stellen. Dieser kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und gemeinsam mit dem Erstantrag auf deinen Führerschein gestellt werden.
Außerdem muss deine Begleitperson eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.
Du musst alle Voraussetzungen für die erstmalige Erteilung eines Führerscheins der Klasse B vorweisen können.
Dein Hauptwohnsitz muss in Deutschland liegen.
12 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff
2 Doppelstunden (je 90 Minuten) Zusatzstoff
Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden ist individuell, weil die Pflichtstunden in der Regel nicht ausreichen, um fahren zu lernen. Es ist allerdings bei jedem Fahrschüler ganz unterschiedlich, wie viele Fahrstunden er insgesamt braucht, um sicher genug für die Prüfung zu sein.
Pflichtstunden, das sind insgesamt 12 Sonderfahrstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:
5 Überlandfahrten (je 45 Minuten)
4 Autobahnfahrten (je 45 Minuten)
3 Nachtfahrten (je 45 Minuten)
Wenn du alle Pflichtstunden absolviert und genug geübt hast, wird es Zeit für die Prüfungen. Vorher sollten aber natürlich sowohl du als auch dein Fahrlehrer sicher sein, dass du gut genug vorbereitet bist, um zu bestehen. Dann kann der Fahrlehrer dich zur Prüfung anmelden.
Die Theorieprüfung für den Führerschein der Klasse BF17 ist identisch mit der Theorieprüfung für den Führerschein der Klasse B.
Die praktische Prüfung für den Führerschein der Klasse BF17 ist identisch mit der praktischen Prüfung für den Führerschein der Klasse B.
Deine Begleitperson für den Führerschein mit 17 – es dürfen auch mehr als eine sein – wird zunächst namentlich in deine Prüfbescheinigung eingetragen. Dazu muss sie mindestens 30 Jahre alt sein und seit 5 Jahren eine Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.
Wenn dein Antrag auf´s begleitete Fahren gestattet wird, bekommst du eine Prüfbescheinigung. Da der reguläre Führerschein erst mit 18 ausgestellt werden kann, ist die Prüfbescheinigung solange der Nachweis für deine Erlaubnis, begleitet Auto zu Fahren. Hast du deine Prüfbescheinigung für den Führerschein mit 17 erworben, darfst du anschließend begleitet innerhalb Deutschlands und Österreich fahren. Im Ausland darfst du damit nicht fahren. Ab deinem 18. Geburtstag berechtigt dich deine Prüfbescheinigung Klasse BF17 bis zu drei Monate lang zum Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Begleitung. Mit der Aushändigung des Kartenführerscheins verliert die Prüfbescheinigung dann aber vollständig ihre Gültigkeit.
Darüber hinaus gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für den normalen PKW-Führerschein bzw. Führerschein Klasse B.
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Autofahren mit Anhänger – der „Wohnwagen-Führerschein”
Autofahren alleine reicht dir nicht? Du brauchst einen Anhänger zu deinem „Führerscheinglück“? Kein Problem, denn bei uns kannst du auch den Führerschein B96 machen. Damit darfst du einen Anhänger von mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse an deinen Kraftwagen koppeln. Den Führerschein Klasse B benötigst du natürlich als Voraussetzung.
nur mit Klasse B
Mindestalter 18 Jahre oder 17 (bei Teilnahme am begleiteten Fahren)
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftwagen bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse der Kombination mit dem Kraftwagen auf 4.250 kg begrenzt)
- Theorie 2,5 Stunden (150 Minuten)
- Praktische Übungen 3,5 Stunden (210 Minuten)
- 1 Stunde Fahrt im Realverkehr
Erhalt der Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Fahrerlaubnisbehörde nach erfolgter Fahrerschulung. Keine Prüfung. Eintrag Schlüsselzahl „96“ in den Führerschein.
- Für die Klasse B96 ist keine Prüfung erforderlich.
Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B.
- Mindestalter 17/18 Jahre
- Fahrerlaubnis der Klasse B
Führerscheinklasse BE
- nur mit Klasse B
- ab 18 Jahre
- Keine Befristung der Besitzdauer
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
- Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
- Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden individuell
- Pflichtstunden, das sind insgesamt 5 Stück, die gesetzlich vorgeschrieben sind:
- 3 Überlandfahrten (je 45 Minuten)
- 1 Autobahnfahrten (je 45 Minuten)
- 1 Nachtfahrten (je 45 Minuten)
-
Die Gesamtanzahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt.
- Nicht erforderlich
- Frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag möglich
- Prüfungsdauer mind. 55 Minuten
Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen von PKW und Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraße
- gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung über bestandenen Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
Führerscheinklasse B78
- direkter Erwerb
- Beinhaltet AM, L
- ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
- ab 18 Jahre
- Keine Befristung der Besitzdauer
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
- bei Ersterteilung 12 x Grundstoff und 2 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten
- Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden individuell
- Sonderfahrten – 12 Stück gesetzlich vorgeschrieben:
– 5 Stunden á 45 Minuten Landstraße
– 4 Stunden á 45 Minuten Autobahn
– 3 Stunden á 45 Minuten Nacht oder Dämmerung
- Frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag möglich
- Prüfungstermine täglich
- Prüfungsdauer max. 45 Minuten
- 30 Fragen: 20x Grundstoff und 10x klassenspezifischer Stoff (Multiple Choice System; max. 10 bzw. 9 Fehlerpunkte zulässig)
- Zugelassene Prüfungssprachen:
– Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch, Türkisch
- Frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag möglich
- Prüfungsdauer mind. 55 Minuten
Du machst die gesamte Ausbildung sowie die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug. Stressfreier geht‘s nicht!
Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg
Dir wird in deinen Führerschein die Schlüsselzahl „78“ eingetragen. Diese bedeutet, dass du nur Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren darfst.
Falls du später Schaltfahrzeuge fahren möchtest, musst du an einer separaten Schulung (mind. 10 Fahrstunden – 15 Min. Prüfung beim Fahrlehrer) absolvieren.